Übung aus Zivilrecht [600570]

Übung aus Zivilrecht
Univ. -Prof. Dr. Christian Rabl
WS 2017/18

1. Klausur

Heinrich betreibt einen kleinen Bio-Saftladen . Auf sein Ansuchen erklärt sich die
Sofortkreditbank AG am 12. November 2016 bereit, ihm einen Kredit über
EUR 200.000 ,- mit einjähriger Laufzeit bei 5 % Zinsen p.a. einzuräumen; notwendig ist
jedoch eine Sicherheit.
Auf Bitte seine r verreisten Cousine Natalie hütet Heinrich seit einiger Zeit de ren
kostbare Schmucksammlung (Wert: EUR 2 70.000 ,-). Diese verpfändet und übergibt
Heinrich am 14. November der Sofortkreditbank AG, die im Gegenzug am 1. Dezember
den vereinbarten Kreditbetrag auf ein Bankkonto des Heinrich gutschreibt .
Heinrich wünscht sich außerdem ein modernes Badezimmer und hat zu diesem
Zweck günstige Keramikfliesen der Kategorie „Standard“ gekauft . Er lässt sie vom
befreundeten Fliesenleger Franz einbauen , der für seine Arbeit EUR 2.500, – erhalten soll .
Bei Überprüfung des Arbeitsmaterials kommen Franz Zweifel an der Eignung der Fliesen
für das Vorhaben , weshalb er Heinrich empfiehlt , Fliesen der Kategorie „Superior“ zu
verwenden . Heinrich , der nicht über die nötigen Mittel für neue Fliesen verfügt , hält an den
bisherigen fest. Drei Wochen nach dem Einbau sind bereits zahlrei che Risse an den
verfliesten Wandflächen erkennbar. Als Franz den vereinbarten Betrag i n Rechnung stellt,
schickt ihm Heinrich wortlos Fotos der Risse .
Als Natalie von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehrt, ist sie über die Verwendung
ihrer Schmucksammlung entsetzt . Der zuständige Mitarbeiter der Bank verweigert die
Herausgabe . Am 20 . November 2017 verlangt die Sofort kredit bank AG von Heinrich die
Rückzahlung des aushaf tenden Kreditbetrages .

Wie ist die Rechtslage?

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