MASTER: TRADUCERE ȘI COMUNICARE ÎN CONTEXT INTERCULTURAL SPECIALIZAREA GERMANĂ LUCRARE DE DISERTA ȚIE WORTSCHATZARBEIT UND TERMINOLOGIE AM BEISPIEL… [630023]
UNIVERSITATEA CREȘTINĂ „DIMITRIE CANTEMIR”
FACULTATEA DE LIMBI ȘI LITERATURI STRĂINE
MASTER: TRADUCERE ȘI COMUNICARE
ÎN CONTEXT INTERCULTURAL
SPECIALIZAREA GERMANĂ
LUCRARE DE DISERTA ȚIE
WORTSCHATZARBEIT UND TERMINOLOGIE
AM BEISPIEL DER JURISTICHEN SPRACHE
Absolvent: [anonimizat]:
Conf. univ. dr. FLORENTINA ALEXANDRU -VANA
2018
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung…………………………………. …………………………………………………….. 3
2. Fachsprachen und Fachwortschatz……. …………………. ………………………….. …5
2.1. Die Umgangssprache……. ……………………….. ……………………………….. 5
2.2. Die Fachsprache n…………………………………………….. ………………………6
2.3. Eigenschaften der Fachsprachen……………………….. ……………….. ……..7
2.4. Gliederung der Fachsprachen……………………………. …………………. ….9
2.5. Der Fachwortschatz und das Fachwort………………. ………………….. ….11
2.6. Die Hauptmerkmale des Fachwort es …………………………….. ………..13
2.7. Die Hauptmerkmale der Fachsprachen………………. …………… ………..15
3. Juristische Fachsprache ………………………………………….. …………………….. …….18
3.1. Definition und Gliederung………………………………………………. …….. .18
3.2. Merkmale der juristische n Texte……. ………………………………….. ……19
4. Praktischer Teil …………………………………………….. ………………. …………….. …….23
4.1. Glossar…………………………………………………… ……………. ………… ……..23
4.2. Definierte Begriffe………………………………. ………………………. ……34
5. Schlussbemerkungen ………………………………………… ……………………….. ……….49
6. Literaturverzeichnis …………………………………… ……………………………… ……..50
Anhang
3
1. Einleitung
Die Sprache galt und gilt nach wie vor als bedeutendstes Instrument der
zwischenmenschlichen Kommunikation und Verständigung. Sie ist nicht isoliert von d er
außersprachlichen Realität und den objektiven Sachverhalten , sondern sie schließt sich dank ihrer
Natur als universelles Kommunikationsmedium allen Schichten der menschlichen Existenz und
Tätigkeit an. Eine dieser Ebenen wird von der professionellen Spe zialisierung der menschlichen
Arbeit repräsentiert. Diese s Sprachphänomen der Fachsprachen intensivierte sich mit dem
neuzeitlichen industriellen und wissenschaftlichen Entwicklung und wurde auch zum Gegenstand
der sprachwissenschaftlichen Forschung. Die s chnelle Entwicklung der objektiven Realität in
diversen Bereichen der menschlichen Tätigkeit legt hohe Ansprüche auf sprachliche Erfassung
der „ sprachlose" Sachverhalte (Gegenstände, Prozeduren, Methodologien, …), ihre Benennung
und weitere Vermittlung an ihre Adressaten.
Als eine der traditionellen Fachsprachen gilt die juristische Fachsprache. Die Kenntnis der
Regeln, Prinzipien, rechtlichen Argumente wird durch den wiederholten und präzisen Gebrauch
der Rechtssprache aktiviert. Man kann auch den Zusa mmenhang von Recht und Sprache
berücksichtigen, diese Fachsprache wird zusammeng efasst als: „ Recht ist Sprache".
Die kontrastive Fachsprachenforschung hat sich seit einigen Jahren die Aufgabe gestellt,
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Fachtexten/ Fachtextsorten unterschiedlicher
Fächer und/oder unterschiedlicher Sprachen zu zeigen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit eine r sehr bedeutenden Teil der Übersetzung , u.
zw. mit der Übersetzung des juristische n Fachtext es. Bei diesem Projekt geht es darum,
Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der deutsche n juristische n Fachsprache und der
rumänische n juristische n Fachsprache hervor zuheben.
Die Analyse bezieht sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die
rechtliche und poli tische Grundordnung Deutschland s umfasst . Die Arbeit ist in zwei Teile
unterteilt : Einen ersten theoretischen und einen zweiten praxisorientierten Teil. Im ersten Teil
versuche ic h einen konzeptuellen Rahmen für die Arbeit mit Fachtexten abzustecken. In de m
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praktischen Teil handelt es sich um die sprachlichen Phänomene in den Fachtexten. Dabei
handelt es sich nicht um eine einfache Suche nach neuen Wörtern oder Konstruktionen für die
neu zu benennenden Objekte, wie es auf den ersten Blick scheint , sondern u m eine komplexe
Implikation des ganzen Sprachsystems mit seinen Regeln und Gesetzmäßigkeiten, die ein
selbständiges sprachliches Phänomen repräsentiert. Man kann auch die Besonderheiten des
deutschen Rechtstextes feststellen, der durch Begriffe hervorgeho ben wird, die auf Rumänisch
nicht gleichwertig sein können, weil der Begriff in unserer Kultur nicht existiert.
Durch die Wahl dieses Themas hatte ich die Möglichkeit, die Übersetzung eines Fachtextes
zu üben und gleichzeitig einen kleinen Teil des deutsc hen Denkens besser zu verstehen.
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2. Fachsprachen und Fachwortschatz
2.1. Die Umgangssprache
Der Begriff Gebrauchssprache bezieht sich auf die natürliche S prache einer
Sprachgemeinschaft – die formale Sprache ist das Gegenkonzept dazu. Die Gemeinsprache wird
in Standardsprache und Umgangssprache unterteilt .
Die Umgangssprache (oder die Alltagssprache ) ist die Sprache, die im täglichen Umgang
oder im privaten Umfeld (bei Freunden oder in der Familie) benutzt wird . Sie liegt für die
deutsche Sprache im Übergangsbereich, d.h. weder gesprochene Standardsprache noch reine
Mundart.
Die Alltagssprache ist eine natürliche Sprache, die von wissenschaftlichen Elementen
weitgehend frei ist . Sie ist nicht normiert , deswegen benutzen die Menschen norma lerweise die
Umgangssprache , wenn sie entspannt und nicht besonders selbstbewusst sind. Durch den Einsatz
von Diminutiven, Augmentativen, expressiven Superlativen und Interjektionen, ist d ie
emotionale Belastung innerhalb der Umgangssprache vie l höher.
Die Umgangssprache im ersten Sinn wird geprägt durch regionale und auch durch soziale
Gegebenheiten, wie die persönlichen Vorraussetzungen des Sprechers: Berufszugehörigkeit,
Alter, Gruppenzugehörigkeit, Prestigedenken, Sachkenntnis .
Die Umgangssprache ist auch das Produkt einer längeren historischen Entwicklung und sie
verändert sich im Laufe der Zeit. Sie entwickelt und erweitert sich gleichzeitig mit jeder neuen
Generation. In dieser Hinsicht können wir eine Diskrepanz zwischen der neuen Generation und
der älteren Generation feststellen.
Die massive Anleihe angloamerikanischer Begriffe hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg in
den meisten europäischen Sprachen und nicht nur manifestiert . Der Rhythmus hat sich in den
letzten 15 Jahren beschleunigt und die de utsche Sprache hat sich wie die anderen Sprachen in
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Europa mit einer Lawine von englischen Begriffen konfrontiert, die letztendlich in der
Alltagssprache akzeptiert wurden.
Aufgrund der vielen Einflüsse, die zu einer kontinuierlichen Veränderung und Entwic klung
der gemeinsamen Sprache führen, ist es unmöglich, genau zu bestimmen, was für einen
Wortschatz die Gemeinsprache umfasst und niemand kennt alle möglichen Variationen des
Wortschatzes der Gemeinsprache völlig. Jede Sprache hat einen „Grundwortschatz“, der als Kern
des gemeinsamen Wortschatzes bezeichnet wird.
2.2. Die Fachsprachen
Die Fachsprache ist eine Sprache , die in einem bestimmten Fachgebiet oder in eine
bestimmte Branch e benutzt wird. Sie ist ein Bestandteil der Umgangssp rache und sie kann nicht
ohne diese existieren. Was sie von der Alltagssprache unterscheidet , ist, dass ihre Begriffe
eindeutig definiert sind und nur innerhalb des betreffenden Faches gelten.
Hoffmann definiert die Fachsprache als „die Gesamtheit aller sprachlichen Mittel, die i n
einem fachlich begrenzbaren Kommunikationsbereich verwendet werden, um die Verständigung
zwischen den in diesem Bereich tätigen Menschen zu gewährleisten.“ (Hoffmann, 1987: 53)
Diese Sprache dient als Verständigungsmittel zwischen Fachleute n, die durch einen
bestimmten Fachbereich miteinander verbunden werden. Hier kann man den soziologischen
Aspekt bemerken , weil die Fachsprache auf „einen Umkreis von Personen beschränkt und
zugleich die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis demonstrier t“ (Drozd und Sei bicke, 1973:
79).
Einige Fachsprachen heben sich besonders deutlich von der Alltagssprache ab. Beispiele
hierfür sind:
Medizinische Fachsprache
Juristische Fachsprache
Wissenschaftssprache
Verwaltungssprache
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Jägersprache
Seemannssprache
Bergmannssprache
Druckersprache
Fliegersprache .
Die Fachsprachen sind immer an den Fachmann und an das Fachgebiet gebunden, weil sie
Klarheit über Begriffe und Aussagen verlangen. Mit anderen Worten, sie sind sachgebunden.
Somit unterscheidet sich die Fachsprache von ander en Stilschichten und Stiltypen, weil sie in
einem bestimmten Bereich der menschlichen Tätigkeit angewenden t wird und typsich nur für
diese spezifische Stilsphäre ist.
Die Fachsprache übernimmt viele spezifische Merkmale der gemeinsamen Sprache und
nutzt s ie in spezifischer Weise aus. Es handelt sich um mehrere Ebenen des Sprachsystems, aber
eine sehr wichtige Rolle nimmt besonders die E bene der Lexik ein. Sie ist ein Punkt von Interesse
für viele Forschung sarbeiten . Das Vorkommen des speziellen und oft unv erständlichen
Wortschatzes, ist, vor allem, ein Signal, dass er nicht von gewöhnlichen Menschen benutzt
werden kann , sondern nur in einer bestimmten Umgebung.
Dieser Wortschatz (oder Terminologie ) bildet oft den Kern der Fa chsprache und ohne
Kenntnis des Fachbereichs, aus dem der Wortschatz stammt, wird die Fachsprache auch für
Muttersprachler unverständlich.
2.3. Eigenschaften der Fachsprachen
Die Fachsprachen nützen die generell gegebenen Möglichkeiten eines Sprachsystems in
besonderer Weise und dadurch ge winnen sie bestimmte Eigenschaften. Nach Thorsten Roelcke ,
werden diese fünf folgenden Merkmale als Charakteristika der Fachsprachen gesehen (Roelcke,
2010, S. 25): Deutlichkeit, Verständlichkeit, Ökonomie, Anonymität und Identitätsstiftung.
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1) Deutlichke it
Deutlichkeit hat die grundlegende Darstellungsfunktion in Fachsprachen und wird ihnen am
meisten zugeschrieben . Die Rolle der Deutlichkeit besteht darin, einen „möglichst adäquaten
Bezug zu den fachlichen Gegenständen und Sachverhalten sowie Abläufen u nd Verfahren“
(Roelcke, 2010 : 25) herzustellen. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Korrespondenz zwischen
signifiant und signifié . Bestimmte sprachliche Mittel werden verwendet, um die Deutlickheit,
oder die andere Eigenschaften von Fachsprache zu erzielen . Hier spielt der Wortschatz ein e
besondere Rolle.
2) Verständlichkeit
Verständlichkeit ist die nächste wesentliche Eigenschaft der Fachs prachen. Es geht um die
Distribution der Kenntnisse für einen Leser oder für einen Rezipienten einer Fachsprache und
diese Übermittlung de r Informationen muss fehlerfrei sein.
„Dabei geht es jedoch nicht um den Bezug zu dem betreffenden Kenntnisbereich selbst “,
sagt Roelcke , „sondern um die (wie auch immer) adäquate Herstellung die ses Bezugs für den
Rezipienten.“ (Roelck e, 2010: 25)
Diese Eigenschaft unterstützt die Darstellungsfunktion, deswegen meint der Begriff der
Verständlichkeit dabei auch die Lesbarkeit und den Schwierigkeitsgrad der Sprache . Die Lexik
und auch die Syntax sind sehr wichtig, weil sie die Beziehunge n zwischen den Teilen der zu
übertragenden Informationen und auch ihre fehlerfreien Distribution gewährleisten .
3) Ökonomie
Die dritte wichtige Eigenschaft von Fachsprachen ist die Ökonomie. Sie bezeichnet die
ökonomische (oder sparsame) Verwendung einer Sp rache. Dies hilft, ein Gleichgewicht zwischen
dem sprachlichen Aufwand und dem kommunikativen Ergebnis, das ein Ziel der fachlichen
Kommunikation darstellt, zu schaffen. So ist die Ökonomie der technischen Sprache entweder
der Gebrauch eine r maximale n fachliche n Darstellung bei einem bestimmten sprachlichen
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Einsatz oder einer bestimmten technischen Präsentation, die durch einen minimalen Gebrauch der
Sprache gemacht wird.
4) Anonymität
Anonymität spielt auch eine wichtige Rolle bei der Darstellungsfun ktion d er Fachsprachen,
weil dadurch vor allem die Verhältnisse und Fakten in den Vordergrund rücken , und die Person
des Autors spielt insofern nicht eine wichtige Rolle. Weil sie in einer Zurücknahme der
sprachlichen Kennzeichnung des fac hlichen Textproduzenten besteht , wird der Bezug zu dem
fachlichen Gegenstand von Sachverhalten unmittelbar hergestellt .
„Insofern hat Anonymität nicht als eine Eigenschaft von Fachsprachen zu gelten, die
bestimmten kognitiven Strukturen oder Prozessen des Menschen entspricht, s ondern als eine
solche, die aus einer bestimmten sprachphilosophischen Position heraus für die Produktion und
Rezeption von Fachsprachen postuliert wird.“ (Roelcke, 2010: 30)
.
5) Identitätsstiftung
Aus e iner soziolinguistischen Sicht ist die Fachsprache ein e Art Gruppensprache . Sie wird
von den Personengruppen bestimmt , die über bestimmte Kenntnisbereiche kommuniziere n. Bei
der Identitätsfindung kann nicht nur eine Gruppe die Verwendung einer gemeinsamen Sprache
begründen, sondern diese Sprache kann sowohl von Außenstehenden als auch von Mitgliedern
der Gruppe identifiziert werden.
2.4. Gliederung der Fachsprachen
Man kommt zu dem Ergebnis, dass es ebenso viele Fachsprachen wie Fachbereiche gibt.
Wir wissen aber nicht genau, wie viele Fachsprachen, bezugsweise Fachbereiche, eigentlich
existiert. Fluck (1985) schätzte, dass es ungefähr 300 Fachsprachen gibt.
Die Fachsprachen können nach unterschiedlichen Kriterien gegliedert werden. Die
bekanntesten sind die horizontale und die vertikale Gliederung. Die erstere folgt
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Fächergliederungen und Fachbereichseinteilungen, die letztere folgt Abstraktionsebenen
innerhalb eines einzelnen Faches (R oelcke 1999 : 34, 38).
Wie oben erwähnt, berücksichtigt die horizontale Gliederung nur Fächergliederungen und
Fachbereichseinte ilungen. Die bekannteste Klassifikation definiert drei Bereiche, die sich sowohl
in Fach als auch in Sprache unterscheiden:
technische Fachsprachen (z.B. Informatik, Elektrotechnik, Gießereitechnik)
wissenschaftliche Fachsprachen (z.B. Mathematik, Physik , Pharmazie, Medizin),
Institutionensprache (z.B. juristische Fachsprache, Verwaltungssprache, politische
Fachsprache).
Die vertikale Gliederung konzentriert sich darauf, wie eine Fachsprache in ihrer internen
Bereich geschaffen wird und welche Unterschie de sich feststellen lassen . Somit wird drei
fachliche und sprachliche Abstraktionsebenen hervorgehoben (Ischreyt, 1965:38):
Wissenschaftssprache (auch: Theoriesprache) – sie wird in Forschung oder Entwicklung
unter Spezialisten zumeist in der Schriftform verwendet.
fachliche Umgangssprache – sie dient der unmittelbaren und zumeist mündlichen
Kommunikation unter den Spezialisten selbst .
Werkstattsprache (auch: Verteilersprache) – sie wird in Produktion, Verwaltung , Verkauf
oder im Rahm en der Techniksprac he verwendet, und kommt sowohl in schriftlicher, als
auch in mündlicher Form vor.
Eine detaillierte re Gliederung wurde von Hoffmann (Hofmann, 1985:66) entwickelt – er
differenziert fünf vertikale Ausprägungen einer Fachsprache:
• Sprache der theoretischen Grundlagenwissenschaften
• Sprache der experimentellen Wissenschaften
• Sprache der angewandten Wissenschaften und der Technik
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• Sprache der materiellen Produktion
• Sprache der Konsumtion .
Die erste und die zweite Sprache entspricht der Wissenschaftssprache, die dritte und die
vierte Sprache, der fachlichen Umgangssprache und schließlich die fünfte Sprache der
Werkstattsprache aus der oben genannten Gliederung von Ischreyt.
Durch die Massenmedien, dann auch durch das populäre Fachschrifttum, die Werbung und
die Belletristik, kann man eine bemerkenswerte Vermehrung des Alltagswortschatzes
beobachten.
Oft kann man nicht sagen, wann ein bestimmtes Wort oder eine Wortkombination
ursprünglich einen f achsprachlichen Charakter hatte, weil die Übernahmezeit vor langer Z eit
stattgefunden hat . In anderen Fällen ist die technische Herkunft sehr klar, besonders wenn es sich
um relativ „junge" Fächer handelt (z.B. Computertechnologie ).
2.5. Der Fachwortschatz und das Fachwort
Der spezifische Fachwortschatz macht die Fachsprachen aus und wird als die Gesamtheit
der Begriffe und Benennungen eines Fachgebiets defin iert – er kann mit der Terminologie
gleichgesetzt werden. Ohne korrekte Verwendung von Fachwörtern ist die effiziente
fachsprachliche Kommunikation nicht möglich.
Man kan n den W ortschatz einer Fachsprache laut Roelcke (Roelcke, 1999: 52) in vier
Gruppen einteilen:
den intrafachliche n Fachwortschatz – er enthält alle Wörter, die ausschließlich der
betreffenden Fachsprache angehören ;
den interfachlichen Fachwortschatz – er besteht aus Fachwörter, die sowohl in dem
betreffenden als auch in anderen fachsprachlichen Systemen vorkommen ;
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den extrafachlichen Fachwortschatz – er umfasst solche Fachwörter , die anderen
fachsprachlichen Systemen angehören ;
den nichtfachlichen Fachwortschatz – er enthält die allgemeinen und fachlich nicht weiter
geprägten Wörter .
Der Fachw ortschatz setzt sich aus Fach wörter n zusammen , die ein sehr wichtiger Teil der
Fachsprachen sind . Thorsten Roelcke definiert das Fachw ort wie folgt (Roelcke , 199 9: 51-52):
„Ein Fachwort ist hiernach die kleinste bedeutungstragende und zugleich frei verwendbare
sprachliche Einheit eines fachlichen Sprachsystems, die innerhalb der Kommunikation eines
bestimmten menschlichen Tätigkeitsbereich im Rahmen geäußerter Tex te gebraucht wird. Und
ein Fachwortschatz ist die Menge solcher kleinster bedeutungstragender und zugleich frei
verwendbarer sprachlicher Einheiten eines fachlichen Sprachsystems, die innerhalb der
Kommunikation eines bestimmten menschlichen Tätigkeitsbere ich im Rahmen geäu ßerter Texte
gebraucht werden“ .
Der Unterschied zwischen einem Wort und einem Fachwort (oder Terminus genannt) liegt
darin, das s der „Terminus …. ein definiertes Wort“ ist (Kocourek, 1965, S: 1 – 25, zitiert bei
Drozd & Seibicke, 1973: S. 44). Obwohl es eine sehr komplexe Sache vorstellt, lässt sich ein
Terminus im Vergleich mit den gemeinsprachlichen Wörtern relativ einfach und klar definieren.
Die Wörter der Umgangssprache gewinnen oft den eigentlichen Sinn erst durch ihren
Gebrauch im Kontext. Wenn ein Fachwort mit einer feste n Definition verbunden wird, heißt das
für den Gebrauch eine Art von Autonomität und auch , dass ein solches Wort nicht mehr
kontextgebunden ist. Hier gibt es einen weiteren Unterschied, nämlich dass ein Fachwor t
„kontextresistent“ und ein Nichtfachwort „kontextexistiv“ ist. (Drozd und Seibicke, 1973: S. 53)
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2.6. Die Hauptmerkmale des Fachwort es
Lothar Hoffmann und Wilhelm Schmidt haben in ihren Werken (Hoffmann 1976, 308 und
Schmidt 1969, 12) die folgende n wichtige n Merkmale eines Fachwort es hervorgehoben:
Fachbezogenheit – das Fachwort gehör t zu einer bestimmten Fachsprache .
Begrifflichkeit – das hei ßt, dass die Bedeutung eines Terminus nicht die Sache selbst zu
sein hat, sondern deren Abstraktion. Er is t ein Zeich en für einen Begriff oder für ein
Grundelement retinalen Denkens .
Exaktheit – der Terminus ist durch eine Definition abgegrenzt und muss eine klare
Bedeutung haben . Er muss auch semantisch gegenüber anderen Fachwörter n aus derselben
Fachsprach e abgegrenzt werden , sodass es keinen Zweifel über seine genaue Bedeutung
gibt oder sodass die Bedeutung des Fachwortes sich mit der Bedeut ung anderer Wörter
nicht überschneidet . Dieser Aspekt wird aber in bestimmten Fachsprachen, wie in den
Geisteswissens chaften, nicht vollständig erfüllt .
Eindeutigkeit – der Terminus bezeichnet eine ganz bestimmte Erscheinung . Ein em
Ausdruck soll nur ein Inhalt zugeordnet werden, Polysemie ist zu vermei den.
Eineindeutigkeit – der Terminus bezeichnet nur eine Erscheinung und er ist die einzige
Bezeichnung für diese Erscheinung . Hier soll es keine Homonymie, keine Synonyme, keine
alternativen Ausdrüc ke für denselben Gegenstand geben. Natürlich ist das nicht immer der
Fall in der Praxis , aber die Mehrdeutigkeit löst sich me ist durch Kontext bzw.
Arbeitssituation auf.
Selbstdeutigkeit – der Terminus muss die Eingenschaft haben, auch ohne Kontext
verstanden zu werden (Kontextautonomie) , aber das ist nicht überall durchgeführt. Es kann
auch bedeuten, dass ein Begriff so sein sollte, dass seine phonetische Form bereits seine
Bedeutung anzeigt. Zum Beispiel, es ist verständlich, dass „Knie“ für ein gebogenes Objekt
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steht, oder dass „Wärme“ mit Temperatur zu tun hat, aber das Wort „Watt“ ist nich t
selbstdeutend, da es in Geograph ie und Elektrizität verwendet wird .
Knappheit – Streben nach Sprachökonomie. Wörter sollen so kurz wie möglich sein. Die
Knappheit kann manchmal die Eindeutigkeit, Ein eindeutigkeit und Selbstdeutigkeit eines
Wortes widersprechen . Zum Beispiel, das Fachwor t „Trapezgewindeschleifmaschine” ist
relativ lang, aber im Verhältnis zur Sache, die damit bezeichnet wird , ist es eindeutig
definiert. Verkürzung kann für häufig gebrauchte Wörter verwendet werden.
absolute ästhetische , expressive und modale Neutralität.
– ästhetische Neutralität – ein Fachwort sollte nicht zum Nachteil eines anderen
Fachwort es bevorzugt werden, weil es schön er klingt. Mit anderen Worten soll die
Klangschönheit eines Terminus kein zu berücksichtigendes Kriterium sein.
– expressive Neutrali tät – ein Fachwort sollt e nicht zu expressiv sein, da es den rationalen
Charakter von Fachsprachen untergraben kann.
– modale Neutralität – ein Terminus soll keine subjektiven Haltungen (positiv oder
negativ) des Sprechers andeuten , weil er der Realität widersprechen könnte. Deshalb
sollte es Wertfreiheit geben. Außerdem tragen die Diminutiv -Formen in der
Fachsprache im Allgemeinen keine Konnotationen. Zum Beispiel, durch das Wort
„Teilchen“ macht der Physiker keine Bewertung, er will nur die geringe Größe d es
Objekts ausdrücken.
Man könnte sagen, dass eine der Aufgaben der Fachwörter ist, alle Funktionen der
Fachsprachen zu unterstützen und insbesondere einen Beitrag zu ihrer Deutlichkeit,
Verständlichkeit und Ausdruckökonomie zu leisten.
Der Fachwortschat z, zu dem alle Termini einer Fachsprache angehören, ist mehr oder
weniger systematisch aufgebaut. Idealerweise ist er ein e geschlossene, feste Struktur mit
bestimmbaren Relationen zwischen den Einzelelementen.
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2.7. Die Hauptm erkmale der Fachsprachen
a) Die Wortbi ldun g
Die Wortbildung ist die Bildung neuer Ein heiten aus bereits vorhandenem Sprachmaterial .
Die Komposition (oder Zusammensetzu ng), Derivation (oder Bildung von neuen Wörtern durch
Prä- oder Suffixen) , Konversion ( oder Wortartenwechsel – die Überleitun g in eine andere
Wortklasse , ohne es zu veränder n) und Wortkürzungen sind sehr typisch e
Wortbildungsmöglichkeiten in den Fachtexten.
Wie man bemerken kann , gelten die Methoden zur Entwicklung des Wortschatz der
Alltagssprache auch für die Erweiterung des Fachwortschatz es.
b) Die Flexion
Im Bereich der Flexion werden in Fachsprachen im Vergleich zum Alltagsvokabular
weniger Konjugations – und Deklinationssysteme verwendet. Der Zweck der Wortbildung besteht
darin, neue Wörter mit einer neuen Bedeutung zu erz eugen, aber im Falle der Flexion ist der
Zweck, neue Wörter zu schaffen, aber so, dass die Bedeutung des Wortes allerdings gleich
bleibt.
Zu den Besonderheiten der Flexionsmorphologie der Fachsprachen gehören die Präferenz
der 3. Person, die Dominanz des Präsens, zahlreiche passive und reflexive Konstruktionen,
häufige Verwendung von Genitivformen, spezifische Pluralformen und weniger Akkusativ – und
Dativformen.
c) Die Syntax
Nicht nur in den Bereichen der Morphologie und der Flexion entstehen bestimmte
Merkmale, die für die Fachsprachen typisch sind. Auch durch Sy ntax kann man Besonderheiten
der Fachsprache feststellen, die sie von der allgemeinen Sprache unterscheidet.
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Hier kann man die Dominanz von Aussagesätze n, Konditional – und Finalsätzen, eine
Großz ahl von Relativsätzen , von Attributen, von Funktionalverbgefügen und von
Präpositionalkonstruktionen feststellen.
d) Übernahme von Wörtern
Außer der Derivation und der Kompositi on ist die Entlehnung aus den anderen Sprachen
oder die Lehnübersetzung für den Wortschatz der Fachsprache eine sehr typisch e Möglichkeit,
diesen zu erweitern.
Die Übernahme von Fremdwörtern findet in mehreren Fachb ereichen statt:
musikalische Vortragsbezeichnungen hauptsächlich aus dem Italienischen (z.B.:
pianissimo , staccato , fortepiano )
Computersprache hauptsächlich aus dem Englischen (z.B .: hard disk , hard drive , software ,
application, restart )
biologische, medizinische und juristische Fachsprache aus dem Lateinischen und
Griechischen (z.B.: Drosophila melanogaster , atriu , Alma mater ).
Heutzutage ist Englisch die einflussreichste Sprache. Einige Wörter blieben unverändert und
einige werden mit der Zeit zu der deutschen Sprache adaptiert. Hier können wir einen großen
Unterschied zwischen Rumänisch und Deutsch beobachten . Im Vergleich zur rumänischen
Sprache kann man feststellen, dass es in der deutschen Sprache eine größere Tendenz gibt, ein
Äquivalent zu d en englischen Wörtern zu finden (z.B.: „restart“ = „neustart“; „hard drive“ =
„Fest platte“; „display“ = „Bildschirm “, „application“ = „Anwendung“ ).
e) Wortarten
Die Häufigkeit der Wortarten ist ein eindeutiges Kriterium fü r die Spezifik der
Fachsprachen, laut Hoffmann (Hoffmann, 1985: 136 ). Die am häufigsten verwendeten Wortarten
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in Fachsprachen sind Substantive , die vor allem im Singular ( auch wenn eine Mehrzahl oder
Vielheit gemeint wird) erscheinen , und Adjektive, die öfter im Positiven al s im Komparativ oder
Superlativ vorkommen . Die Substantive und Adjektive sind notwendig, weil „sie die ganze
Vielfalt der Gegenständ e und Erscheinungen zu benennen haben, auf die die fachliche Tätigkeit
gerichtet ist“ (Hoffmann, 1988: 118).
Durchschnittlich stellen diese zwei Wortarten 60% des Wortschatzes dar. Manchmal findet
man einige Pronomen (jeder, viele, alle) oder Konjunktione n (wenn, einerseits…andererseits,
um…z u) in technischen Texten, aber die Partikel werden oft vermieden.
Die Vollverben sind nicht so beliebt wegen der allgemeinen Tendenz zur Nominalisierung
und zur Verwendung der Funktionsverbgefüge. Dasselbe gilt fü r Adverbien , die meist durch
komplexe adverbiale Bestimmungen oder adverbiale Nebensätze ersetzt werden .
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3. Juristische Fachsprache
3.1. Definition und Gliederung
Das Recht besteht aus drei Quellen: das Gesetz, die Rechtspraxis (Rechtsprechung) und die
Tradition (Gewohnheit). Jede Gesellschaft organisiert ihr Rechtssystem nach ihrem
Gerechtigkeitsbegriff und ihrer sozialpolitischen Struktur.
Rechtsordnung, Rechtsleben und Rechtswissenschaft beruhen ganz wesentlich auf dem
Medium Sprache. Die juristis che Fachsprache ist eine der bekanntesten und sogar eine der
ältesten Fachsprachen – sie wird auch als „Rechtssprache“ bezeichnet. Die j uristiche Fachsprache
ist die Gesamtheit aller sprachlichen Mittel, die im Bereich der Rechtskommunikation eingesetzt
werden, um das Verständnis zwischen denjenigen, die in diesem Bereich tätig sind, zu
gewährleisten.
Die gesetzlichen Bestimmungen, die von der gesetzgebende Gewalt (in Form von
Gesetzen), der exekutive Gewalt (in Form von Verordnungen und Entscheidungen) oder den
zentralen und lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung (Anordnungen und
Rechtsvorschriften) erlassen werden und deren Inhalt den Nutzern schriftlich durch
Veröffentlichung des Gesetzblatts mitgeteilt wird, stellen die normativen Botschaften de s Staates
dar. Auch das gesprochene Wort kann juristisch bedeutsam sein: die mündliche Vereinbarungen
erlangen häufig bereits Vertragsqualität (ohne eine schriftlichen Fixierung); bei
Gerichtsverhandlungen werden die A ussagen direkt mündlich gemacht.
Folglich gehört juristische Fachsprache zu den Institutionensprachen und wird als Sprache
der Organisationen mit einer festgelegten Struktur verwendet. Der Ausdruck der rechtlichen
„Kraft" durch die Mittelsprachwissenschaft wird nur durch spezifische lexikalis che Stile und
Elemente (Reihe von Begriffen, Definitionen, Kategorien, Konzepten und Rechtsinstitutionen)
möglich. Der Gesetzgeber legt die Regel fest, die später durch Gesetz und / oder andere
Rechtsakte in Form von Text ausgedrückt wird .
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Die juristisc hen Texten werden nach drei Feldern unterschieden :
Bestimmungsfeld – Texten, die rechtliche Normen schaffen (z.B.: Gesetze , Verordnungen ,
Verträge , allgemeine Geschäftsbedingungen );
Handlungsfeld – Texten, durch welche rechtliche Normen angewandt werden
(Gerichtsurteile , Verfügungen der Verwaltungsbehörden , Vorladungen vor Gericht );
Beschreibungsfeld – Texten, welche rechtliche Normen erklären (z.B.:
Gesetzeskommentare , juristische Lehrbücher , Fachartikel ).
3.2. Merkmale der juristische n Texte
Die Rechts sprache besteht als spezifische Ausdrucksweise aus Elementen der gemeinsamen
Sprache und spezifischen Elementen. Hier bemerkt man nicht nur spezifische Fachausdrücke
(z.B. die Streithängigkeit , der Gerichtsstand ), die leicht als solche erkennbar sind, sond ern auch
Ausdrücke der Gemeinsprache mit fachsprachlicher Bedeutung (z.B. die Firma , der Besitz ), die
oft nicht als Fachausdrücke erkannt werden. Auch W örter wie „ Eigentum “ und „ Besitz “,
„Darlehen “ und „ Leihe “, „Mord “ und „ Totschlag “, „Schuld “, und „Widmun g“ usw . haben eine
ähnliche Form wie die Begriffe aus der gemeinsamen Sprache, aber sie unterscheiden sich als
Bedeutung – sie sind in bestimmten Kontexten juristische Fachausdrücke. Deswegen gehört die
Allgemeinverständlichkeit zu den Eigenschaft en der ju ristischen Fachsprache nicht . Das erklär t
weitgehend einen sogenannten „paradoxen" Aspekt des Rechts: Recht ist ein soziales Phänomen,
wie die Sprache selbst, aber es verursacht den meisten Menschen das Gefühl, dass sie vor einer
unzugänglichen Sprache ste hen.
a) Lexi k
Die Rechtssprache scheint sehr ordentlich zu sein, gleichzeitig aber sehr hermetisch und
mehrdeutig. Sie versucht, einem Wo rt einen festen Sinn zuzuordnen . Für die juristische
Fach sprache ist das Vermeiden von Synonymen typisch. Im Vergleich mit der Stilistik der
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Gemeinsprache, wo die Wortvariationen gefördert werden, wird in der Rechtssprache vermieden,
dasselbe Wort so oft wie möglich zu wiederholen.
Der größte Teil des juristischen Vokabulars besteht aus Substantiven , die in verschiedenen
Formen entstehen sind. Die am häufigsten benutzten Wortarten in den Fachsprachen sind
Substantive, die meist im Singular erscheinen (auch wenn eine Mehrzahl gemeint wird) und
Adjektive, die öfter im Positiv als im Komparativ oder Superlativ vorkommen. Di ese zwei
Wortarten betragen mehr als 60 % des Wortschatzes.
Die substantivische n Komposita stellen ein Wortbildungsmodell dar, das durch die
Kombination von zwei oder mehr unabhängig vorkommenden Substantiven gekennzeichnet ist.
Dieses Wortbildungsmodell wird häufig in der deu tschen Rechtssprache erscheinen (z.B.: die
Rechtsprechung , die Menschenrechten ).
Die Derivation ist eine andere Wortbildungsa rt, wodurch spezifische rechtliche Begriffe
erstellt werden. Zum Beispiel ist das Suffix „ – ung" für die j uristischen Texte ( die Verpflichtung ,
die Geltung ) sehr typisch und auch die Endung „ -e" im Dativ ( im Falle ) findet man oft in den
Gesetzen .
In den juristische n Texten kommen die Abkürzungen meisten dann vor, wenn es sich um
Hinweise auf Paragraphen (z.B. „Absatz “ wird „Abs.“ geschrieben – Artikel 87a Abs. 4 ) oder
Gesetze/Gesetzbücher (z.B. „Gemeindeverordnung “ wird „Gv.“ geschr ieben – Art. 1 Gv.
13.7.2017) handelt. Ein besonderer Fall wäre der des § -Symbol s und seine Variation §§ im
Plural , das im Lese n voll (als Paragraph) ausgesprochen wird und es wird zu den Abkürzungen
und daher zu den Substantiven gezählt.
Die Abkürzungen existieren nur graphisch, werden also nicht als solche ausgesprochen, und
sie gelten als sehr häufig verwendete Begriffe. Die sprachlichen Abkürzungen (wie z.B., usw.,
etc.) kommen nicht häufig vor.
Obwohl der Genitiv in der deutschen Gemeinsprache immer weniger erscheint, sind die
Genitivformen in der Rechtssprache sehr verbreitet: der Partitivgenitiv (er erweist die
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Paragraphe n oder die Kapitel; z.B. Artikel 1 des Gesetzes .), der Subjektgenitiv ( er drückt aus, wer
berechtigt oder verpflichtet ist, etwas zu tun; z.B. die Rechtsstellung der Flüchtlinge ) und der
Objektgenitiv (er charakt erisiert, was man machen soll: Gründung des Deutschen Bundes ). Durch
solche Konstruktion kann das tatsächlich Wichtige in den Vordergrund rücken.
Ähnlich ist es bei der Partizipialkonstruktionen. In der gesprochenen Sprache verwendet
man selten längere Partizipialkonstruktionen vor dem Substantiv. Sie werden eher in schriftlicher
Sprache verwende t, einschließlich in der juristische Sprache (z.B. abweichende Regelungen ,
vollziehende Gewalt ).
Alle diese Wortarten spielen in der Rechtswissenschaft eine große Rolle, insbesondere in
der linguistischen Sprachökonomie.
Die Verben im Indikativ, Präsens, dritte Person Singular, Passiv und Infinitiv werden sehr
häufig in der juristische Sprache verwendet . Modalverben sind auch sehr beliebt, weil sie
beschreiben, was man man machen muss, soll, darf oder kan n. Man benutzt nicht nur das
Modalverb „müssen “ um die Pflic ht oder die Gebote auszudrücken , sondern auch die
Konstruktionen sein/haben + zu + Infinitiv des Verbs (z.B. Die Rechtsstellung der Richter in den
Ländern ist durch besondere Landesgesetze zu rege ln).
b) Syntax
Aus syntaktischer Sicht ist zu beobachten, dass die Konditionalsätze für die juristischen
Texte typisch sind – sie spezifizieren die Bedingungen, bei welchen die Tätigkeit passieren kann
oder muss. Sehr oft sind die Konjunktion en „wenn “ und „soweit “ zu finden, die eine Bedingung
ausdrücken. Zu anderen häufigen Satztypen gehören noch die Relativsätze ( Siedlungs – und
Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million
Einwohner hat ) oder Finalsätze.
Die Ko mpliziertheit der syntaktischen Strukturen ist ein Merkmal der Rechtssprache, weil
in der juristische n Sprache komplexe Sachverhalte kaum mit anderen Mitteln dargestellt werden
können, außer durch Nebensätze und andere Mittel der syntaktischen Kompression.
22
c) Übernahme der lateinischen Begriffe
Anwälte verwenden viele lateinische Begriffe. Sie verwenden diese Begriffe, weil sie eine
bequeme Kurzschrift sind und einige Anwälte argumentieren, dass Latein genauer als andere
Sprachen sei. Im Falle mehrerer Sprach en sind manche Begriffe (wie versus und per cent ) Teil
der Alltagssprache geworden. Es ist legitim, diese Begriffe zu verwenden, weil sie von den
meisten Lesern verstanden werden.
Die Personen, die nicht Teil dieser Domäne sind, verstehen jedoch selten Be griffe wie
habeus corpus , inter alía oder ab initio . Kunden sind am ehesten verwirrt als beeindruckt von
diesen Begriffen und die Kommunikation wird blockiert.
Sehr interessant ist, dass die deutsche Sprache im Vergleich zu Rumänisch mehr versucht
hat, di e meisten lateinischen Begriffe durch deutsche Wörter zu ersetzen. Innerhalb der
rumänischen Rechtssprache werden Ausdrücke ab initio und in dubio pro reo beibehalten,
während in der deutschen Rechtssprache sie durch „ von Anfang an “ und „ im Zweifel für den
Angeklagten “ ersetzt werden, ohne den Einfluss der lateinischen Sprache zu bemerken.
Man möchte die Rechtssprache für jeden möglichst zugänglich machen, und vielleicht
versucht die deutsche Sprache auf diese Weise, ihre Sprache zu erhalten und zu entwick eln, ohne
viel Einfluss aus anderen Sprachen zu nehmen.
23
4. Praktischer Teil
4.1. Glossar
Das folgende Glossar basiert auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und
enthält die aus dem Rechtsbereich gewählte Terminologie. Es umfasst 300 deutsche Fachwörter,
von denen 100 Wörter im zweiten Teil des Kapitels analysiert wurden. Bei den Abkürzungen
sind ihre vollen Bedeutungen ergänzt. Das Genus der Substantive wird durch die Abkürzungen
m., f. oder n. in der Kursivschrift markiert, und die Pluralfor m wird durch die Abkürzung pl.
markiert.
Für die Übersetzung und Erklärung der Termini habe ich hauptsächlich die Online –
Wörterbücher www.duden.de und www.dict.cc verwendet (die anderen Websites sind in der
Bibliographie angegeben).
Deutsch Rumänisch
Abkommen, -en n. acord, convenție
Abkömmling, -e m. descedent, moștenitor
Abrede, -n f. acord
Abs. (Absatz) m. paragraf
Abschnitt, -en m. clauză
abweichend derogatoriu
Altschuldenhilferecht, -e n. legea privind ajutorul pentru datorii vechi
Änderungsvorlage, -n f. proiect de modificare, amendament
angeordneten pronunțate, dispuse (pe cale judiciară)
Anhang, ‐̈e m. anex ă, atașament
anklagen a acuza, a învinui
Annahmeverfahren, – n. procedură de adoptare
anordnen a decreta, a emite
Anordnung, -en f. ordin, ordonanță
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Anspruch, ‐̈e m. drept, îndreptățire
Antrag, ‐̈e m. cerere, petiție
Anwendung, -en f. aplicarea, implementarea (unor obligații)
Arbeitsrecht, -e n. dreptul muncii
Artikel, – (Art.) n. articol
Asylrecht, -e n. dreptul la azil
aufenthaltsbeendende (Maßnahmen) (măsurile pentru) încetarea șederii
Aufenthaltsrecht, -e n. legea privind dreptul de rezidență
aufgrund (des EinigVtr) în baza (unui tratat de unificare)
Aufhebung, -en f. abrogare
auflösen a dizolva
Auflösung, – en f. rezoluție (a unui contract)
Aufsichtsrecht, -e n. dreptul de supraveghere
Ausfertigungsdatum, -en n. data eliberării
Ausführungsbestimmung, -en f. dispoziții privind aplicarea regulamentului
Ausschuss, ‐̈e m. comisie
Außerkrafttreten n. ieșirea din vigoare
Äußerung, -en f. afirma ție, declarație
aussetzen a suspenda
Ausübung, -en f. exercitare, practicare
Beauftragter, -en m. reprezentant autorizat
Bedingung, -en f. condiție
beeinträchtigen a prejudicia
befristen a restricționa, a l imita temporal
Befugnis, -se f. autoritate, putere
Begehung, -en f. săvârșire, comitere
Behörde, -n f. autoritate
Bergarbeiterwohnungsbaurecht, -e n. legea privind construcția de locuințe
miniere
Bergmannssiedlungsrecht, -e n. legea privind așezarea minerilor
Beschlagnahme, -en f. sechestru
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Beschluss, ‐̈e m. ordonanță, decizie, decret, hotărâre
Beschränkung, ‐̈e f. restricționare
Beschuldigter, -en m. acuzat, inculpat, pârât
Beschwerde, -n f. plângere, reclama ție
Bestätigung, -en f. confirma re, aprobare
Bestimmung, -en f. prevedere, dispoziție
Beweis, -e m. dovadă
Beweiserhebung, -en f. anchetă (cu scopul de găsire a probelor)
Bitte, -n f. cerere
Bodenrecht, -e n. dreptul funciar
Briefgeheimnis, -se n. confidențialitatea corespondențe i
Bundesgericht, -e n. tribunal federal
Bundesgerichtshof, – m. Curtea Federală de Justiție
Bundesgesetz, -e n. lege federală
Bundesgesetzblatt, ‐̈er n. Monitorul Oficial federal
Bundesgesetzgebung, -en f. legislație federală
Bundesjustizminister, – m. Ministerul Federal al Justiției
Bundesministerium der Justitz, -en n. Ministerul Federal al Justiției
Bundespräsident, -en m. Președinte Federal
Bundesrat, ‐̈e m. Bundesrat, Consiliul Federal
Bundesrecht, -e n. dreptul federal
Bundesregierung , -en f. Guvernul Federal
Bundesrichter, – m. judecător federal
Bundestag, -e m. Bundestag, Adunarea Federală
Bundesverfassungsgericht, –
(BvR. oder BverfGE.) n. Curtea Constituțională Federală a
Germaniei
Bundeszwang, ‐̈e m. constrângere federală
bürgerlich civil
Drittstaat, -en m. stat terț
Durchführung, -en f. implementare, realizare
Durchsetzung, -en f. aplicare, impunere (a unei legi, a unui
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drept)
Durchsuchung, -en f. percheziție
ehelich legitim
Eigentum, -e n. proprietate
EinigVtr (Einigungsvertrag, ‐̈e) m. tratat de unificare
Einkommensteuerrecht, -e n. legea privind impozitul pe venit
einlegen (einen Rechtsbehelf) a depunde (un recurs)
Einspruch, ‐̈e m. obiecție
Einspruchsfrist, -en f. perioada obiecțiilor
einstwe ilig provizoriu
Enteignung, -en f. expropriere
entgegenstehend advers, opus
Entschädigung, -en f despăgubire, indemnizație
Entschädigungs anspruch, -e m. dreptul la despăgubire
entsprechend (gelten) (se aplică) mutatis mutandis
Erbrecht, – n. dreptul de moștenire, drept succesoral
Erfüllung, -en f. îndeplinirea (funcțiilor)
ergehen a emite
erklären a declara (starea de urgență legislativă)
Erlaß, -e m. emitere, promulgare
erlassen a emite, a promulga
ermächtigen a împuternici
Ermächtigung, -en f. împuternicire, autorizație
Erörterung, -en f. discuție explicativă, dezbatere
erworbenen (Rechte) (drepturi) dob ândite
Erziehungsberechtigter, -en m. tutore legal
Europäische Gemeinschaft, -en m. Comunitatea Europeană
Fernmeld egeheimnis n. confidențialitatea telecomunicațiilor
festhalten a reține
festnehmen a aresta
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Feststellung, -en f. constatare
FNA ( Fundstellennachweis, -e) m. repertoriul legislativ
Fortgelten, – n. validitatea
Freiheitsentziehung, -en f. privar ea de libertate
Freilassung, -en f. manumisiune, eliberare legală
Freizügigkeit dreptul la libera circulație
Frist, -en f. termen, limită de timp
Fußnote, -n f. notă de subsol
Gegenzeichnung, -en f. contrasemnare
Gehör, -e n. audiere
geltendes (Recht) (drept) aplicabil, în vigoare
Geltung, -en f. valabilitate, valoare
gemäß (gem.) în conformitate cu
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, -e n. Legea Finanțelor Publice de Transport
Genehmigung, -en f. autorizație, aprobare
genießen a se b ucura de (un drept), a beneficia
Genuß, ‐̈e m. beneficiere (de drepturi)
Gerechtigkeit, -en f. dreptate, justiție
Gericht, -e n. tribunal, instanță
gerichtlich judiciar
Gerichtshof, ‐̈e m. Curtea de Justiție
Gerichtsverfassung, -en f. Curtea C onstituțională, sistem judiciar
Geschäftsordnung, -en f. regulament de procedură
Gesetz, -e n. lege
Gesetzeskraft , ‐̈e f. puterea legii
Gesetzesvorlage, -n f. proiect de lege
Gesetzgebung, -en f. legiferare
Gesetzgebungsakt, -e m. act legislativ
Gesetzgebungsbefugnis, -se f. putere legislativă
Gesetzgebungsnotstand, ‐̈e m. starea de urgență legislativă
Gesetzgebungszuständigkeit, -en f. competență legislativă
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gesetzlich legal, legitim
gewähren (ein Recht) a acorda (un drept)
gewährleisten a garanta
Gewährleistung, -en f. garantarea
Gewalt, -en f. putere, autoritate
Gewissensentscheidung, -en
(Freiheit der Gewissensentscheidung) f. conștiință
(libertatea de conștiință)
gleichberechtigt egali în drepturi
Gleichberechtigung f. egalitate în drepturi
Gremium, -mien n. comitet, comisie
Grund und Boden proprietatea funciară (fundament și teren)
Grundfreiheiten pl. libertățile fundamentale
Grundgesetz, -e (GG.) n. contituție, lege fundamentală
Grundrecht, -e n. dreptul fundament al
Grundrechtsschutz, – m. protecția drepturilor fundamentale
Grundsatz, ‐̈e m. principiu
Gültigkeit, -en f. valabilitate, vigoare
Haftbefehl, -e m. mandat de arestare
Hebesatzrecht, -e n. dreptul de a impune o cotă de impozitare
Hoheitsrecht, -e n. drept suveran, prerogativă
Jagdschein, -e m. permise de vânătoare
juristisch juridic
Klage, -n f. acțiune, plângere, reclamație
Körperschaft, -en f. organism, entitate
Landesgesetz, -en n lege de stat
Landesgesetzgebung, -en f. legisla ția landului
Landesjustizminister, – m. Ministrul de Justiție al Landului
Landesrecht, -e n. dreptul landului, legislația landului
landesrechtlich cu privire la legea landului
Landesregierung, -en f. guvernul landului
Landesverfassungsrecht, -e n. Legea constituțională a Landului
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Lehrfreiheit, – f. libertatea de a preda
Maßgabe, -n f. prevedere
Maßnahme, -n f. măsură, sancțiune
Meinungsäußerung
(die Freiheit der Meinungsäußerung) exprimare a opiniei
(libertatea de exprimare)
Menschenrecht, -e n. drept al omului
missbrauchen a abuza (de un drept)
nichtig nule (de drept)
Niederlassungsrecht n. dreptul de stabilire
Notariat, -e n. notariatul
Oberster Gerichtshof, – m. Tribunalul suprem, Înalta Curte de Justiție
Petitionsrecht, -e n. dreptul de a adresa petiții
Pflicht, -en f. obligație îndatorire
Postgeheimnis, -se n. confidențialitatea coresponden ței
Präambel, -n f. preambul
Pressefreiheit, – f. libertatea presei
Prüfungsumfang, ‐̈e m. sfera controlului (judiciar)
Recht, -e n. drept
rechtlich juridic
Rechtmäßigkeit, -en f. legalitatea
Rechtsanspruch, ‐̈e m. drept legal
Rechtsanwaltschaft, -en f. profesia juridică
Rechtsanwendung, -en f. punerea în aplicare a legislației
Rechtsbehelf, -e m. recurs, cale de atac în ins tanță
Rechtsberatung, -en f. consiliere judiciară
Rechtseinheit, -en f. unitate juridică
Rechtsetzungsakt, -e m. act legislativ
Rechtsfähigkeit f. capacitate legal ă
Rechtsform, -en f. formă juridică
Rechtsgrundlage, -n f. temeiul juridic
Rechtslag e, -n f. situație juridică
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rechtsprechende (Gewalt) (autoritate) judecătorească
Rechtsprechung, -en f. jurisprudență
Rechtsschutz m. protecție juridică
rechtsstaatlich constitu țional
Rechtsstellung, -en f. statutul juridic
Rechtsträger, – m. entitate juridică
Rechtsverhältnis, -se n. relație juridică
Rechtsverordnung, -en f. reglementare juridică
Rechtsvorschrift, -en f. dispozi ție legală
Rechtsweg, -e m. acțiune în justiție, cale judiciară
rechtswidrig ilegal
Regel, -n f. normă
Rege lung, -en f. reglementare
Richter, – m. judecător
richterlich judiciar, jurisdicțional
Rückgriff, -e m. recurs
Sachverhalt, -e m. faptă
Schadensersatz m. despăgubire
Schiedsgerichtsbarkeit, -en f. jurisdicție arbitrală
sichergestellt asigurat, garantat
Sittengesetz, -e n. lege morală
Sprengstoffrecht, -e n. legea privind explozibilul
Spruchkörper, – m. complet de judecată
staatliche (Ordnung) (ordine) guvernamentală
Staatshaftung, -en f. răspunderea statului
Statuspflicht, -en f. obliga ție de stat
Statusrecht, -e n. drepturile de stat
strafbar culpabil
Strafe, -n f. sancțiune, sentință
Strafgesetz, -en n. lege penală
Strafprozeß, -e m. proces penal
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Strafrecht, -e n. dreptul penal
Straftat, -en f. infracțiune, delict
Straf verfahren, – n. procedură penală
Strafverfolgung, -en f. urmărire penală
Streitfall, ‐̈e m. litigiu, contestare
Subsidiarität, ‐̈en
(Grundsatz der Subsidiarität) f. subsidiaritate (principiul subsidiarității)
Subsidiaritätsprinzip, -en n. principiul subsidiarității
Tat, -en m. fapt, act
Textnachweis, -e m. dovada textului
Todesstrafe, -n f. pedeapsa capitală
unbeschadet fără prejudicierea
unehelich nelegitim
Untersuchungsausschuß, ‐̈e m. comisie de anchetă
Untersuchungshaftvollzug, ‐̈e m. executarea arestării preventive
unverletzlich inviolabil
Unverletzlichkeit m. inviolabilitate
Urheberrecht, -e n. drept de autor
Verantwortung, -en f. răspundere, responsabilitate
Vereinbarung, -en f. înțelegere, acord
Vereinigungsfreiheit, – f. libertatea de asociere
Verfahren, – n. procedură, acțiune în justiție
Verfassungsänderung, -en f. schimb are constituțională
Verfassungsbeschwerde, -n plângeri constituționale
verfassungsgebend constitu țional
Verfassungsschutz, – m. Apărarea Consti tuției
verfassungswidrig neconstituțional
Verfolgung, -en f. urmărire
verhaften a aresta
Verhandlung, -en f. dezbatere judiciară, ședință de judecată
verkünden a promulga
32
Verkündung, -en f. promulgare
Verlagsrecht, -e n. dreptul publicațiilor e ditoriale
Verletzung, -en f. încălcarea (legii)
Vermutung, -en f. prezum ție
Verordnung, -en f. regulament, reglementare
verpflichte n a obliga (printr -un contract)
Verpflichtung, -en f. angajament
Versammlungsfreiheit, – f. libertatea de întru nire
Verstoß, ‐̈e m. contravenție, abatere
verstoßen a contaveni, a se abate, a încălca
Vertrag, ‐̈e m. contract, acord
Vertragsstaat, -en m. stat contractant
Verwaltungsverfahren, – n. procedură administrativă
Verwaltungsvorschrift, -en f. prescri pție administrativă
verwirken a pierde (un drept)
vgl. (vergleiche) conform
Völkerrecht, -e n. drept internațional
vollziehend executiv
Vollziehung, -en f. executarea, punerea în aplicare (a unei
sentințe, a unor măsuri)
Vollzug, ‐̈e m. executar e
Voraussetzung, -en f. condiție, premisă
Vorbringen, – n. obiecții
vorgesehen (in den Gesetzen) prevăzut (prin lege)
Vorsatz, ‐̈e m. premeditare
vorsätzlich premeditat, deliberat
Waffenrecht, -e n. legea privind armele
Wahlgesetz, -e n. lege el ectorală
wahrnehmen a exercita (un drept)
Wahrnehmung (der Rechte) f. exercitarea (drepturilor)
weggefallen abrogat
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Weisung, -en f. directivă
Weisungsrecht, -e n. autoritate decizională,
autoritate pentru emiterea instrucțiunilor
wirksam valid
Wohngeldrecht, -e n. legea privind subvențiile pentru
chirie
Wohnungsbauprämienrecht, -e n. legea privind împrumuturi pentru
construcția locuinței
WRV (Weimarer Reichsverfassung) f. Constituția imperială a Weimarului
zuständig în drept, autorizat, competent
Zuständigkeit, -en f. jurisdicție, competență
Zuständigkeitsbereich, -e m. jurisdic ție
Zuständigkeitsregelung, -en f. reglementare a jurisdicției
Zustimmung, -en f. consimțământ
zuwiderlaufen a contraveni, a încălca
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4.2. Definierte B egriffe
1. das Altschuldenhilferecht, -e = Recht zur Regelung der sogenannten Altschulden und richtet
sich an die neuen Bundesländer, damit die Bewirtschaftung des vorhandenen
Wohnungsbestandes gewährleistet wird.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Altschuldenhilfe “ und „ Recht “.
2. anklagen = vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jemanden Anklage
wegen etwas erheben; wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen.
z.B.: „vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes […] a nklagen“
3. der Anspruch, ‐̈e = Forderung, Recht, Anrecht
4. das Arbeitsrecht, -e = Gesamtheit der Gesetze und Regelungen zur vertraglichen,
abhängigen Arbeit; eines der Rechte der Arbeitnehmerschaft.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Arbeit “, das Fuge nelement „ s“ und „ Recht “.
5. das Aufenthaltsrecht, -e = Recht, sich in einem Land aufzuhalten
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Aufenthalt “, das Fugenelement „ s“ und „ Recht “.
6. die Aufhebung, -en = das Aufheben
Wort abgeleitet von " aufheben " durch Su ffixierung mit „ -ung".
7. das Ausfertigungsdatum, -en = Datum der Unterschrift des Bundespräsidenten oder der
Bundespräsidentin. Das Ausfertigungsdatum steht im Bundesgesetzblatt unter der
Überschrift des Gesetzes und wird durch eine Zeile mit der Angabe „Vo m …“ vorgesehen.
35
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Ausfertigung “, das Fugenelement „ s“ und „ Datum “.
8. die Ausführungsbestimmung, -en = Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift,
die Einzelheiten zu einer im Allgemeinen höherrangigen Rechts norm enthält.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Ausführung “, das Fugenelement „ s“ und
„Bestimmung “
9. die Bedingung, -en = etwas, was gefordert und von dessen Erfüllung etwas anderes abhängig
gemacht wird; etwas, was zur Verwirklichung von etwas ande rem als Voraussetzung
notwendig, gegeben, vorhanden sein muss.
10. befristen = einer Sache eine Frist setzen, sie zeitlich begrenzen, auf eine bestimmte Zeit
beschränken, terminieren.
11. die Begehung, -en = das Begehen;
Wort abgeleitet von „ begehen " durch Su ffigierung mit „ -ung”.
12. das Bergarbeiterwohnungsbaurecht, -e = Recht, über den Wohnungsbau für Bergarbeiter
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bergarbeiterwohnung “, das Fugenelement „ s“ und
„Recht “.
13. die Beschlagnahme, -en = Wegnehmen in amtlichem A uftrag; Entziehen der privaten
Verfügungsgewalt; der Sequester.
14. der/die Beschuldigter/ -e, -en = jemand, der wegen einer Sache, einer Tat beschuldigt wird,
gegen den ein Strafverfahren betrieben wird.
36
15. die Beschwerde, -n = Klage, mit der man sich [an höher er Stelle] über jemanden, etwas
beschwert.
16. der Beweis, -e = Nachweis dafür, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird;
Gesamtheit von bestätigenden Umständen, Sachverhalten, Schlussfolgerungen. Wichtiges
Mittel der richterlichen Überzeugungsbildung b ei der Feststellung des („rechtserheblichen“)
Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt.
17. die Beweiserhebung, -en = richterliche Prüfung und Benutzung der Beweismittel in einem
bestimmten gerichtlichen Verfahrensabschnitt.
Substant ivisches Kompositum besteht aus „ Beweis “ und „ Erhebung “.
18. das Briefgeheimnis, -se = Grundrecht der Unverletzlichkeit von Briefen und verschlossenen
Urkunden.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Brief “ und „ Geheimnis “.
19. das Bundesgericht, -e = (in Bundesstaaten) Gericht des Gesamtstaates, das unabhängig
neben den Gerichten der Einzelstaaten besteht.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bunde “, das Fugenelement „ s“ und „ Gericht “.
20. der Bundesgerichtshof, – = in der Bundesrepublik Deutschland ober ster Gerichtshof des
Bundes im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Abkürzung: BGH
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bundesgericht “, das Fugenelement „ s“ und „ Hof“.
Seinerseits ist „ Bundesgericht “ auch ein Kompositum, das aus „ Bunde “, das Fuge nelement „ s“
und „ Gericht “ besteht.
21. das Bundesgesetz, -e = Gesetz, das in einem Bundesstaat von den gesetzgebenden Organen
des Bundes erlassen wird.
37
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bunde “, das Fugenelement „ s“ und „ Gesetz “.
22. das Bundesgesetzbla tt, ‐̈er = vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Gesetzblatt
für Gesetze und Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland; Abkürzung: BGBl.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bundesgesetz “ und „ Blatt “.
23. der Bundesrat, ‐̈e = aus Vertr etern der Bundesländer gebildetes Verfassungsorgan in der
Bundesrepublik Deutschland und in Österreich, durch das die Gliedstaaten bei der
Gesetzgebung und Verwaltung mitwirken.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bunde “, das Fugenelement „ s“ und „ Rat“.
24. der Bundestag, -e = aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung; Parlament der
Bundesrepublik Deutschland.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bunde “, das Fugenelement „ s“ und „ Tag“.
25. das Bundesverfassungsgericht, – = oberster Gerichtshof der Bu ndesrepublik Deutschland,
dessen Entscheidungen alle anderen staatlichen Organe binden, Abkürzung: BvR. oder
BverfGE.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bundesverfassung “, das Fugenelement „ s“ und
„Gericht “.
26. der Bundeszwang, ‐̈e = in der Bundesrepu blik Deutschland Recht des Bundes, ein Land zu
zwingen, seinen Pflichten nachzukommen.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Bundesverfassung “, das Fugenelement „ s“ und
„Zwang “.
38
27. ehelich = 1. aus einer Ehe stammend; 2. die Ehe betreffend.
28. der Einigun gsvertrag, ‐̈e = zwischen der Bundesrepublik und der DDR geschlossener
völkerrechtlicher Vertrag, der die Einzelheiten ihrer staatlichen Vereinigung regelt;
Abkürzung: EinigVtr.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Einigung “, das Fugenelement „ s“ und „Vertrag “.
29. der Einspruch, ‐̈e = Rechtsmittel, durch das man ein Urteil, eine amtliche Entscheidung
zurückweisen kann.
30. die Enteignung, -en = jemandes Eigentums durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche,
dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehe n; von Privateigentum in staatliches
Eigentum überführen.
Wort abgeleitet von " enteignen " durch Suffigierung mit „ -ung“.
31. der Entschädigungsanspruch, -e = Anspruch auf Entschädigung.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Entschädigung “, das Fugenele ment „ s“ und
„Anspruch “.
32. entsprechend (gelten) = zu einer Sache passend; der deutsche Äquivalent für lateinischen
Ausdruck mutatis mutandis .
33. das Erbrecht, -e = Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen
nach seinem Tod betreffen; mit dem Tode des Erblassers, der Erblasserin entstehendes Recht
auf den Nachlass.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Erb“ und „ Recht “.
34. der Erziehungsberechtigter, -en = Person, die die elterliche Gewalt ausübt
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Substantivisches Kompositum besteht a us „ Erziehung “, das Fugenelement „ s“ und
„Berechtigter “.
35. das Fernmeldegeheimnis = Recht, das es Dritten untersagt, vom Fernmeldeverkehr anderer
Kenntnis zu nehmen oder Kenntnisse darüber weiterzugeben.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Fernmelde “ und „ Geheimnis “.
36. der Fundstellennachweis = Verzeichnis von Rechtsnormen, in dem für jede Norm angegeben
ist, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Fundstellen “ und „ Nachweis “.
37. die Freiheitsentziehung, -en = rechtmäßige Unterbringung einer Person (für begrenzte Zeit)
in einem Gefängnis, Haftraum oder ähnlich.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Freiheit “, das Fugenelement „ s“ und „ Entziehung “.
38. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, -e = Gesetz, ü ber Finanzhilfen des Bundes zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gemeindeverkehrsfinanzierung “, das Fugenelement
„s“ und „ Gesetz “.
39. die Gerechtigkeit, -en = a). das Gerechtsein; Prinzip eines st aatlichen oder gesellschaftlichen
Verhaltens, das jedem gleichermaßen sein Recht gewährt; b). etwas, was als gerecht
angesehen wird ; (gehoben) Justiz.
Wort abgeleitet von „ gerecht “ durch Suffigierung mit „ -keit“.
40
40. das Gericht, -e = 1. a). öffentliche Ins titution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut
ist, Verstöße gegen Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet; b). Richterkollegium; c).
Gebäude, in dem ein Gericht untergebracht ist; 2. das Richten, Urteilen, Rechtsprechen.
41. der Gerichtshof, ‐̈e = Gericht höherer Instanz
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gericht “ und „ Hof“.
42. die Gerichtsverfassung, -en = externe und interne Organisation sowie Zuständigkeit der
Gerichte.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gericht “, das Fugenelem ent „ s“ und „ Verfassung “.
43. die Geschäftsordnung, -en = Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines
Parlaments, einer Behörde, einer Partei, eines Vereins und Ähnliche regeln.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Geschäft “, das Fugenelemen t „s“ und „ Ordnung “.
44. das Gesetz, -e = a). vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift; b). einer Sache
innewohnendes Ordnungsprinzip; unveränderlicher Zusammenhang zwischen bestimmten
Dingen und Erscheinungen in der Natur; c). feste Regel, Rich tlinie, Richtschnur.
45. die Gesetzeskraft, ‐̈e = gesetzliche Gültigkeit
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gesetz “, das Fugenelement „ s“ und „ Kraft “.
46. die Gesetzesvorlage, -n = Gesetzentwurf, dem Parlament vorgelegter Entwurf eines Gesetzes
.
Substa ntivisches Kompositum besteht aus „ Gesetz “, das Fugenelement „ s“ und „ Vorlage “.
47. die Gesetzgebung, -en = das Schaffen, Erlassen von Gesetzen
41
Wort abgeleitet von „gesetzgebend” durch Suffigierung mit „ -ung“.
48. die Gesetzgebungsbefugnis, -se = Vollmacht der Gesetzgebung
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gesetzgebung “, das Fugenelement „ s“ und
„Befugnis “.
49. der Gesetzgebungsnotstand, ‐̈e = ein alternatives Gesetzgebungsverfahren
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Gesetzgebung “, das Fugenelement „ s“ und
„Notstand “.
50. die Gesetzgebungszuständigkeit, -en = die Gesetzgebungskompetenz
Substantivisches Kompo situm besteht aus „ Gesetzgebung “, das Fugenelement „ s“ und
„Notstand “.
51. gesetzlich = einem Gesetz entsprechend; durch Gesetze geregelt, festgelegt.
52. gleichberechtigt = mit gleichen Rechten ausgestattet; rechtlich gleichgestellt
53. die Gleichberechtigung = gleiches Recht
Wort abgeleitet von „ gleichberechtigt " durch Suffigierung mit „ -ung“.
54. das Gremium, -mien = zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildete Gruppe von
Expert(inn)en; beschlussfassende Körperschaft; Ausschuss.
Wort abgeleitet vom lateinisc hen Wort „ gremium “.
55. Grund und Boden = 1. der Boden (Erdboden) an sich; 2. jemandes Grundbesitz
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56. die Grundfreiheiten = politische Freiheiten, auf die jeder Mensch aufgrund der
Menschenrechte Anspruch hat.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Grund “ und „ Freiheit “.
57. das Grundgesetz, -e = 1. einer Sache zugrunde liegende, für sie entscheidende, sie
bestimmende Gesetzmäßigkeit; 2. a). verfassungsrechtlich besonders bedeutsames, für die
Entwicklung einer Verfassung ausschlaggebendes Gesetz; b). für die Bundesrepublik
Deutschland geltende Verfassung; Abkürzung: GG.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Grund “ und „ Gesetz “.
58. das Grundrecht, -e = verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht eines Bürgers,
einer Bürgerin gegenüber dem Staat.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Grund “ und „ Recht “.
59. der Grundrechtsschutz = staatlicher Schutz von Grundrechten; rechtlicher Schutz.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Grundrecht “, das Fugenelement „ s“ und „ Schutz “.
60. der Grundsatz, ‐̈e = 1. feste Regel, die jemand zur Richtschnur seines Handelns macht; 2.
allgemeingültiges Prinzip, das einer Sache zugrunde liegt, nach dem sie ausgerichtet ist, das
sie kennzeichnet; Grundprinzip.
Substantivisches Kompositum besteht aus „Grund “ und „ Satz“.
61. der Haftbefehl, -e = schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Haft“ und „ Befehl “.
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62. das Hoheitsrecht, -e = einem Staat nach der Verfassung zur Ausübung der Staatsgewalt
zustehendes Recht (z. B. Gerichtsbarkeit, Finanzgewalt, Wehrhoheit).
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Hoheit “, das Fugenelement „ s“ und „ Recht “.
63. die Klage, -n = 1.(gehoben) [mit entsprechenden Gesten verbundene] Äußerung (Worte,
Laute), durch die jemand Schmerz, Kummer, Trauer zum Ausdruck bringt; 2. Äußerung oder
Worte, durch die jemand Missmut, Unmut, Ärger, Beschwerden zum Ausdruck bringt; 3.
(Rechtssprache) bei Gericht vorgebrachte Beschwerde und das Geltendmachen eines
Anspruchs durch ein ger ichtliches Verfahren.
64. das Landesgesetz, -e = Gesetz, das in einem Bundesland von den gesetzgebenden Organen
erlassen wird und nur für dieses Land gilt.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Lande “, das Fugenelement „ s“ und „ Gesetz “.
65. das Menschenrech t, -e = unabdingbares Recht auf freie und allseitige Entfaltung der
Persönlichkeit in einem Staatswesen.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Mensch” , das Fugenelement „ -en“ und „ Recht “.
66. das Niederlassungsrecht, -e = Recht, zu den zeitlich und räum lich unbeschränkten
Aufenthalt in einem Land.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Niederlassung “, das Fugenelement „ s“ und „ Recht “.
67. das Notariat, -e = Amt eines Notars; Kanzlei eines Notars.
68. das Petitionsrecht, -e = verfassungsmäßiges Recht, sic h mit einer Petition unmittelbar an die
zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Petition “, das Fugenelement „ s“ und „ Recht “.
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69. das Postgeheimnis, -se = Recht, das es Dritten, besonders dem Staat un d den
Postbediensteten, untersagt, vom Inhalt von Postsendungen Kenntnis zu nehmen oder
Kenntnisse über jemandes Postverkehr weiterzugeben.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Post“ und „ Geheimnis “.
70. die Präambel, -n = 1. feierliche Erklärung als Ein leitung einer [Verfassungs]urkunde, eines
Staatsvertrags oder Ähnliches; 2. Präludium in der Orgel – und Lautenmusik des 15. und 16.
Jahrhunderts.
Wort abgeleitet vom lateinischen Wort „ preambulo “.
71. die Pressefreiheit = von der Verfassung garantiertes Gru ndrecht der Presse zur Beschaffung
und Verbreitung von Informationen und zur freien Meinungsäußerung.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Presse “ und „ Freiheit “.
72. der Rechtsanspruch, ‐̈e = rechtlicher, gesetzlicher Anspruch.
Substantivisches Komposi tum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Anspruch “.
73. die Rechtsanwendung, -en = Anwendung des geltenden Rechts, der geltenden Gesetze.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Anwendung “.
74. die Rechtsberatung, –en = 1. Beratung in Rechtsangelegenheiten (besonders im Rahmen
beruflicher, geschäftlicher Tätigkeit); 2. Rechtsberatungsstelle.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Beratung “.
75. das Rechtsfähigkeit = das Rechtsfähigsei n
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Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Fähigkeit “.
76. die Rechtsgrundlage, -n = rechtliche Grundlage
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Grundlage “.
77. die Rechtsprechung, -en = Pra xis der richterlichen Entscheidung; fortlaufende Folge
richterlicher Entscheidungen von Rechtsfällen; Jurisdiktion.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “ und „ Sprechung “.
78. die Rechtsschutz = staatlicher Schutz von Rechten des Einzelnen; rechtlic her Schutz.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Schutz “.
79. die Rechtsverordnung, -en = aufgrund gesetzlicher Ermächtigung von der Regierung oder
einer Verwaltungsbehörde erlassene Verordnung.
Substantivisches Kompos itum besteht aus „ Recht “, das Fugenelement „ s“ und „ Verordnung “.
80. rechtswidrig = gegen das geltende Recht [verstoßend]; gesetzwidrig.
81. der Rückgriff, -e = 1. (Rechtssprache) Regress; 2. das Wiederaufgreifen bestimmter Ideen,
Vorstellungen, Erscheinungen o der Ähnliche.
Wort abgeleitet von „ Griff “ durch Präfigierung mit „ Rück -“.
82. der Schadensersatz = für einen Schaden zu leistender Ausgleich durch jemanden, der dazu
verpflichtet ist.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Schaden “, das Fugenelement „ s“ und „Ersatz “.
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83. das Sittengesetz, -e = Moralgesetz.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Sitte”, das Fugenelement „n “ und „ Gesetz “.
84. strafbar = gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt.
Wort abgeleitet von „ strafen “ durch Suffigierung mit „-bar“.
85. die Strafe, -n = 1. etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Vergeltung, zur
Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etwas
Unangenehmes zu tun oder zu erdulden) auferlegt wird; 2. Freiheitsstrafe; 3. Geldbuße
86. der Strafprozess, -e = Prozess, in dem entschieden wird, ob eine strafbare Handlung
vorliegt, und in dem gegebenenfalls eine Strafe festgesetzt wird.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Straf “ und „ Prozess “.
87. das Strafrecht, -e = Gesamthe it der Rechtsnormen, die bestimmte, für das gesellschaftliche
Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen unter Strafe stellen und die Höhe der
jeweiligen Strafe bestimmen.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Straf “ und „ Recht “.
88. die Straftat, -en = strafbare Handlung, Delikt.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Straf “ und „ Tat“.
89. das Strafverfahren, – = Gerichtsverfahren, in dem entschieden wird, ob eine strafbare
Handlung vorliegt, und in dem gegebenenfalls eine Strafe festgesetzt wird.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Straf “ und „ Verfahren “.
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90. die Strafverfolgung, -en = bei Verdacht auf eine Straftat von der Staatsanwaltschaft
veranlasste Ermittlungen.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Straf “ und „ Verfolgung “.
91. unverletzl ich = unantastbar
z.B.: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
92. der Unverletzlichkeit = das Unverletzlichsein.
Wort abgeleitet von „ unverletzlich " durch Suffigierung mit „ -keit".
93. verhaften = (aufgrund eines Haftbefehls) festnehmen; 2. ( selten) einprägen.
94. die Verwaltungsvorschrift, -en = Anordnung einer vorgesetzten Behörde für die
nachgeordnete Instanz.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Verwaltung “, das Fugenelement „ s“ und „ Vorschrift “.
95. das Vorbringen, – = Gesamtheit der Behauptungen, die eine Pa rtei in einem Zivilprozess
vorbringt.
Substantiv abgeleitet von der Konversion des Verb „ vorbringen “.
96. vorsätzlich = ganz bewusst und gewollt
z.B.: „vorsätzliche Verletzung“
97. weggefallen = aufhören zu existieren; fortfallen, nicht mehr in Betracht komm en.
98. das Weisungsrecht, -e = Recht, Weisungen zu erteilen
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Substantivisches Kompositum besteht aus „ Weisung “, das Fugenelement „ s“ und „ Recht “.
99. das Wohngeldrecht, -e = Recht auf die Gewährung von Wohngeld
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Wohngeld “ und „ Recht “.
100. das Zuständigkeitsbereich, -e = Bereich, für den jemand, eine Behörde oder Ähnliche
zuständig ist.
Substantivisches Kompositum besteht aus „ Zuständigkeit “, das Fugenelement „ s“ und
„Bereich “.
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5. Schlussbemerkungen
Wie bereits im theoret ischen Teil der Arbeit dargelegt, ist das Vokabular der Rechtssprache
durch die große Anzahl von Substantiven gekennzeichnet. Die meisten von ihnen sind durch
Zusammensetzung gebildet, aber es gibt auch Substantive, die durch Derivation oder Konversion
gebildet werden. Es gibt auch schriftliche Abkürzungen, aber sie sind nicht die sprachlichen
Abkürzungen, auf die wir gewohnt sind. Sie gelten nur, wenn der betreffende Begriff sehr häufig
verwendet wird, so dass sie keine Verwirrung stiften. (z.B. : Abs. ; Art. ; GG. ; WRV .) .
Im Glossar sind auch lateinische Begriffe zu finden, die für die Rechtssprache spezifisch
sind. Einige von diesen werden in lateinischer Form verwendet, während in anderen Fällen nur
die deutschen Termini verwendet werden.
Es gibt au ch Begriffe aus der Alltagssprache, aber im Rechtstext erhalten sie eine andere
Bedeutung (z.B.: genießen , das Gehör ).
Die größte Herausforderung bestand darin, die richtige Übersetzung in rumänischer
Sprache für die zusammengesetzten Termini zu finden ( z.B.: die Gewissensentscheidung , das
Altschuldenhilferecht ). Es gibt auch eigene deutsche Wörter, die auf Rumänisch verwendet
werden, ohne geändert zu werden (z.B.: der Bundesrat , der Bundestag ).
Diese Arbeit war eine sehr gute Übersetzungsübung für mich . Damit hatte ich die
Gelegenheit, sowohl die Rechtssprache als auch einige grammatikalische Aspekte der deutschen
Sprache besser zu verstehen. Wenn man eine Fremdsprache lernt, insbesondere wenn es um den
Fachwortschatz eines Fachgebiets geht, ist es gut sowohl die Entstehung als auch der Ursprung
eines Wortes zu verstehen.
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6. Literaturverzeichnis
1. Anneliese Fearns, Rosemarie Buhlmann (1987): Handbuch des Fachsprachenunterrichts:
unter besonderer Berücksichtigung naturwissenschaftlich -technischer Fachspr achen , Gunter
Narr Verlag. Tübingen
2. Drozd, Lubomir; Seibicke, Wilfried (1973): Deutsche Fach – und Wisseschaftssprache.
Bestandsaufnahmne, Theorie, Geschichte. Wiesbaden.
3. Fluck, Hans -Rüdiger (1985): Fachsprachen: Einführung und Bibliographie , Tübingen
4. Hoffmann, Lothar (1987): Kommunikationsmittel Fachsprache. Eine Einführung , Berlin:
Akademie Verlag.
5. Hoffmann, Lothar (1988): Vom Fachwort zum Fachtext. Beiträge zur Angewandten Linguistik ,
Tübingen: Gunter Narr Verlag.
6. Hoffmann, Lothar (1985): Kommunikat ionsmittel Fachsprache. Eine Einführung. 2. , völlig
neu bearbeitete Auflage., Tübingen: Gunter Narr Verlag
7. Hoffmann, Lothar (1976): Kommunikationsmittel Fachsprache. Eine Einführung ,
Berlin:Akademie -Verlag
8. Ischreyt, Heinz (1965): Studienzum Verhältnis vo n Sprache und Technik , Düsseldorf
9. Roelcke, Thorsten (2010) : Fachsprachen. 3 ., neu bearbeitete Auflage. Berlin: Schmidt
10. Roelcke , Thorsten (1999): Fachsprachen , Berlin: Schmidt
11. Wilhelm Schmidt (1969): Charakter und gesellschaftliche Bedeutung der Fachsp rachen , In:
Sprachpflege 18. 1969, 10 -21
51
Internetquellen
http://docenti.unimc.it/monika.hengge/teaching/2015/15289/files/teoria/Merkma le%20Re
chtssprache.pdf (Stand: 2. April 2018)
http://hdr.bmj.de/page_c.2.html (Stand: 6. Juni 2018)
http://www.ballansat -translation.ch/wp -content/uploads/2013/09/Juristische -Texte –
Definition -Arten -Merkmale.pdf (Stand: 2 . April 2018)
http://www.beck -shop.de/verzeichnis -juristischer -abkuerzungen/SucheAbkuerzung.aspx
http://www.gesetze -im-internet.de/bgb/index.html (Stand: 7 . Juni 2018)
http://www.juristische -abkuerzungen.de/juristische_abkuerzungen_b.html (Stand: 7. Juni
2018)
http://www.muenster.de/~texte/tho mas/Justiz%20und%20Sprache.pdf (Stand: 1 0. April
2018)
http://www.rusnauka.com/5_SWMN_2014/Philologia/1_159049.doc.htm (Stand: 2. April
2018)
https://de.wikipedia.org/wiki/Abk%C3%BCrzungen/Gesetze_und_Recht (Stand: 8. April
2018)
https://dspace5.zcu.cz/bitstream/110 25/19325/1/BP -Tomas%20Havlik.pdf (Stand: 2 .
April 2018)
https://theses.cz/id/cb17ko/00181702 -661653773.pdf (Stand: 10. April 2018)
https://theses.cz/id/uvzhe9/00177422 -459912212.pdf (Stand: 17. April 2018)
https://www.dict.cc/ (Stand: 06. Juni 2018)
https://www.duden.de/ (Stand: 06. Juni 2018)
https://www.wikipedia.org/ (Stand: 07. Juni 2018)
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